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§ 2 Abs 1 MRG: Zur Begründung von Hauptmietrechten durch einen Minderheitseigentümer Hauptmietrechte können nur bei einer für alle Miteigentümer der Liegenschaft geltenden Vertretungsmacht (oder Benützungsregelung) des kontrahierenden schlichten Miteigentümers entstehen. OGH 3.3.2009, 5 Ob 9/09y |
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§ 30 Abs 2 Z 6 MRG: Keine Nachforschungspflicht des Vermieters über Benützungen durch den Mieter Den Vermieter trifft keine Nachforschungspflicht, ob eine Wohnung vom Mieter regelmäßig genützt wird; stellt der neue Hausverwalter die mangelnde Benützung fest, kann dem Vermieter nicht vorgeworfen werden, dass dies bereits der ehemalige Verwalter hätte feststellen können. OGH 18.3.2009, 7 Ob 22/09z |
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