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§ 2 Abs 1 MRG:

Zur Begründung von Hauptmietrechten durch einen Minderheitseigentümer
Hauptmietrechte können nur bei einer für alle Miteigentümer der Liegenschaft geltenden Vertretungsmacht (oder Benützungsregelung) des kontrahierenden schlichten Miteigentümers entstehen.

OGH 3.3.2009, 5 Ob 9/09y

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG:

Keine Nachforschungspflicht des Vermieters über Benützungen durch den Mieter
Den Vermieter trifft keine Nachforschungspflicht, ob eine Wohnung vom Mieter regelmäßig genützt wird; stellt der neue Hausverwalter die mangelnde Benützung fest, kann dem Vermieter nicht vorgeworfen werden, dass dies bereits der ehemalige Verwalter hätte feststellen können.

OGH 18.3.2009, 7 Ob 22/09z